- 24h Unfallhotline:
- 0221 - 98 54 77 36
- Zentrale:
- 0221 - 39 80 79 30
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er Unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Einzig allein ein Gutachten gibt Auskunft über Umfang des Schadens sowie dessen Höhe, der Reparaturdauer, der Nutzungsausfallentschädigung, des Wiederbeschaffungswertes und der Höhe einer eventuellen Wertminderung.
Wir erstellen für Sie ein Gutachten über Fahrzeug-Unfallschäden zur Beschleunigung der Schadensabwicklung und Sicherung Ihrer Ansprüche. Es werden stichhaltige Bilder vom Schaden angefertigt ggf. auch mit Endoskop bei schwer zugänglichen Stellen. Wir arbeiten mit modernen Softwaresystemen und stets aktualisierten Datenbanken.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Gutachten auf elektronischem Weg per E-Mail.
Wir sind am Schadensnetzwerk des Gesamtverbandes deutscher Versicherer (GDV) angeschlossen, somit ist das angefertigte Gutachten per Knopfdruck beim Sachbearbeiter der zuständigen Versicherung.
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschadensfall ist die Versicherung des Unfallgegners verpflichtet, die Gutachterkosten des Geschädigten zu übernehmen.
Zur Aufklärung des Schadenfalls an Ihrem Fahrzeug arbeite ich im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit gerne mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen. Sollten Sie keinen Fachanwalt kennen, so spreche ich gern eine Empfehlung aus.
Wir sind rund um die Uhr (24 Stunden)
7 Tage / Woche für Sie erreichbar.