Schlaglochschäden
Aus aktuellem Anlaß
Aufgrund des langen und harten Winters fällt jedem Autofahrer der Zustand der Fahrbahnen auf. Jetzt nach dem Tauwetter fallen besonders die tiefen Schlaglöcher auf. Betroffen sind nicht nur Seitenstraßen sondern auch Autobahnen und Landstraßen.
Die teilweise tiefen Löcher im Asphalt können beim überfahren kostenintensive Schäden an Reifen , Felgen und an Fahrwerkskomponenten verursachen. Nicht zuletzt ist dies eine Gefährdung Ihrer eigenen Sicherheit sowohl auch die anderer Verkehrsteilnehmer.
Autofahrer sollten in der nächsten Zeit wachsam und mit erhörter Vorsicht unterwegs sein.
Desweiteren ist es unklar wer für solch einen Schaden aufkommt. Die Rechtslage ist nicht eindeutig und wird nur durch Einzelfallentscheidungen geregelt. Jedoch geht die Straßenverkehrsordnung davon aus das der Fahrzeugführer verpflichtet ist , seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen.
Das bedeutet eigentlich das Sie gerade nach einer längeren Frostperiode damit rechnen müssen Schlaglöcher auf den Fahrbahnen vorzufinden.
Die Straßenverkehrsordnung entbindet die Länder und Kommunen jedoch nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht. Diese ist zwar nicht genau definiert ist jedoch ein Ansatzpunkt.
Wenn Sie Geschädigter eines solchen Schadens sind, raten wir Ihnen Fotos vom Schaden Ihres Fahrzeuges zu machen. Machen Sie Bilder der Umgebung (Straßenschilder , Schlagloch etc.) und notieren Sie Anschrift , Uhrzeit und ggf. Zeugen die den Straßenzustand bestätigen können.
Lassen Sie nach einem solchen Schaden (auch wenn kein offensichtlicher Schaden sichtbar ist) von einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl überprüfen.
Auch eine Verstellung der Achsgeometrie kann auf lange Sicht den Reifenverschleiß und den Kraftstoffverbrauch negativ beeinflussen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein können auch wir (nach vorheriger Terminabsprache) einen solchen Schaden prüfen und besichtigen.
Sprechen Sie und an und denken Sie an Ihre Sicherheit.
Vereinbaren Sie ruhig einen Termin mit uns unter Tel: 02236-394598-0
