Straßenverkehr – Verhalten am Unfallort

Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?

Anhalten:

Bewahren Sie vor allem Ruhe und Besonnenheit, dann können Sie sich und anderen wirksam helfen. Als „Beteiligter“ an einem Unfall haben Sie unverzüglich an nächstgeeigneter Stelle zu halten.

Warnen:

Sichern Sie die Unfallstelle zur Warnung Nachfolgender, indem Sie die Warnblinkanlage sofort einschalten und das Warndreieck aufstellen – außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen ca. 100 m vor der Unfallstelle.

Helfen:

Versorgen Sie anschließend Verletzte im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten und bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar § 323c StGB)

Melden und Alarmieren:

Wenn auch nur ein Beteiligter es wünscht, muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden. Alarmieren Sie die Feuerwehr bei Verletzten. Bitten Sie notfalls andere um die Alarmierung. Aus der Telefonzelle ist der Notruf (Polizei 110; Feuerwehr 112) gebührenfrei.

Die Unfallmeldung muss enthalten:
  • Wer meldet? (Name und Standort)
  • Wo ist es passiert? (Genauer Unfallort)
  • Was ist passiert? (Unfall mit oder ohne Personenschaden, evtl. Verletzungsart)

Bitte warten Sie die Fragen des Notrufsprechers ab!

Fahrbahn räumen und Spuren sichern:

Fahren Sie bei geringfügigem Schaden (zum Beispiel leichter Blechschaden) unverzüglich beiseite. Markieren Sie vorher möglichst die Fahrzeugstellung gegebenenfalls mit Kreide und/oder fotografieren Sie diese. Beseitigen Sie jetzt jedoch keine Unfallspuren!

An einem Unfall beteiligt ?

Als Beteiligter eines Unfalls müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis die Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Beteiligung von den anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei aufgenommen sind.

Das Zurücklassen eines Hinweiszettels zum Beispiel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges ist nicht ausreichend.

„Unfallbeteiligter“ ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Unfallflucht ist strafbar §142 StGB

Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie mindestens folgende Daten notieren:

  • Datum , Uhrzeit
  • Ort des Unfalles
  • Name und Vorname des Fahrers
  • Anschrift
  • Telefon
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Versicherung
  • Halter des Fahrzeugs
  • Zeugen
Wir empfehlen die Verwendung von Unfallprotokollen, die von Versicherungen und Automobilclubs zur Verfügung gestellt werden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme erhalten Sie ein Aktenzeichen, welches bei Rückfragen und Auskunftsersuchen immer anzugeben ist.