- 24h Unfallhotline:
- 0221 - 98 54 77 36
- Zentrale:
- 0221 - 39 80 79 30
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Dieser Unfallbericht gehört in Ihr Fahrzeug. Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie den Unfallhergang schriftlich festhalten.
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Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun? Wir geben Ihnen die Antowrt darauf, wie Sie sich richtig verhalten.
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7 Tage / Woche für Sie erreichbar.