Was ist ein Restwert im Unfallgutachten

Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, was ist der Restwert. In diesem Blogbeitrag reißen wir kurz das Thema des Restwertes an, nämlich der Restwert, der nach einem Unfallschaden zu ermitteln ist.

 

Sollte es durch einen Unfallschaden dazu gekommen sein, dass wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden bis hin zu einem eindeutigen Totalschaden sprechen, so ist neben dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges auch ein Restwert zu ermitteln. Eine Totalschadenabrechnung mit der zusammenhängenden Restwertermittlung wird ausnahmslos durch ein Sachverständigengutachten wie dem der Unfalldirekthilfe durchgeführt.

 

Um einen solchen Restwert zu ermitteln, genügt natürlich nicht, einfach nur einen Blick in die gängigen Bewertungslisten zu werfen. Hier zählen viel mehr Faktoren zur Ermittlung wie zum Beispiel die örtlichen Marktgegebenheiten, der Zustand des Fahrzeuges, eine ausführliche Vor- und Altschadendokumentation, Ausstattungselemente und noch vieles mehr.

 

Auch in diesem Bereich gibt es Rechtsprechung, die etwas Verwirrung stiften könnte. Wir möchten erst mal in diesem Block auf den regulären Fall eingehen. Es gibt Ausnahmen in der Restwertermittlung, wenn es zum Beispiel darum geht, dass das Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat, zum Beispiel auf einen Autohausbetreiber zugelassen ist. In diesem Fall gehen wir erst mal von der durchschnittlichen Privatperson aus.

 

Im Rahmen seiner Gutachtenerstellung wird der Sachverständige sämtliche Ausstattungsdokumente sowie den Zustand des Fahrzeugs eindeutig dokumentieren und identifizieren. Eine ausführliche Lichtbildanlage von den Schäden sowie vom Gesamtzustand des Fahrzeuges wird im Gutachten angefertigt. Die Theorie des Restwertes ist diese, dass ein Fahrzeug auch nach starken Beschädigungen immer noch einen gewissen Restwert auf dem Markt darstellt. Dem hohen Unfallaufkommen in unserem Land ist es geschuldet, dass mittlerweile eine Fülle an sog. Restwertbörsen am Markt sind, diese beschäftigen sich ausnahmslos mit der Vermarktung von unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen und Motorrädern. Die Einstellung in eine sog. Restwertbörse ist natürlich mitunter auch Aufgabe des Sachverständigen bei der Erstellung seines Unfallgutachtens.

 

Bei dieser Art der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, dass durchaus auch Gebote aus überregionalen Regionen mit einfließen können. In der Schadenabwicklungstheorie ist das aber für eine Privatperson als solches nicht statthaft. Man spricht immer vom regionalen Restwert aber auch vom regionalen Wiederbeschaffungswert.

Wir als Sachverständigenorganisation betreiben ein sehr zuverlässiges und eigenes Netzwerk an Unfallaufkäufer Ihrer Region. Diese erhalten von uns eine konkrete Beschreibung des Gesamtzustandes sowie der Schäden und wir erhalten im Gegenzug ein verbindliches Restwertangebot, auf welches sich der Geschädigte mindestens vier Wochen verlassen kann. Der Sachverständige prüft nach Eingang der Restwertgebote, ob diese plausibel sind und dem Marktgefüge entsprechen. Da Ihr als Geschädigte immer noch Herr des Verfahrens seid, könnt Ihr natürlich auch selbst entscheiden, ob Ihr den Rest, nämlich das verunfallte Fahrzeug, an den benannten Restwerthändler abgebt oder es behaltet. Dazu darf Euch keiner zwingen aber eines ist klar, Ihr könnt Euch auf das Gebot Eures Gutachters verlassen und dieser setzt es auch notfalls mit Euch rechtlich durch.

 

Bitte beachtet, dass wenn es zum Restwertverkauf kommen sollte, Euer Fahrzeug genau in dem Zustand übergeben wird, wie wir es dokumentiert haben bei der Gutachtenaufnahme. Leider passiert es sehr oft, dass zum Beispiel die Sommerräder demontiert werden und der Restwerthändler das Fahrzeug auf Stahlfelgen vorfindet. Dies war leider nicht Bestandteil der Auktion und muss somit rückerfüllt werden.

Wie alle unsere Blogbeiträge war dies nur ein kurzer Ausflug in die Welt der Schadenabwicklung, in diesem Fall zum Thema Restwert. Wir müssen obligatorisch darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt und die Möglichkeiten in der Unfallschadenabwicklung sich auch stetig ändern durch permanente Gerichtsverfahren, welche mit den zugehörigen Urteilen das Schadenrecht abändern können.

 

Habt Ihr detaillierte Fragen zu Eurer Unfallschadenabwicklung oder seid selbst Opfer eines Unfalls geworden, so zögert nicht und sprecht uns an. Ihr erreicht uns unter unserer kostenlosen Hotline, über das Internet oder die verschiedenen Kanäle.