SCHADENBERICHT - BAGATELLSCHADEN

trotzdem hilfe durch gutachter möglich !

Auch wir als Gutachter unterliegen der sogenannten Schadenminderungspflicht. Deshalb schützen wir auch unsere Kunden vor einer Überschreitung. Innerhalb der geltenden Rechtsprechung pendelt sich die sogenannte Bagatellschadengrenze bei 1000,00 € Brutto ein.

Bei sogenannten "Einfachschäden" , bis zu diesem Betrag,  hilft ein Schadenbericht samt Kalkulation und reicht auch aus.

Hier helfen wir natürlich auch weiter und bewerten Ihre Fahrzeugschäden.

Nun aber Vorsicht ! Das ganze wird hinfällig wenn folgendes Eintritt:

  • Der Wert des Fahrzeuges ist offensichtlich zu gering und muss ermittelt werden (Wiederbeschaffungswert + Restwert)
  • Vor- und Altschäden müssen beziffert oder abgegrenzt werden
  • Eine Wertminderung ist zu erwarten
  • Ein Totalschaden (auch wirtschaftlich) ist zu erwarten

 

 

 

In diesen Fällen muss trotzdem ein vollständiges Gutachten erstellt werden und auch die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Egal was passiert, wir helfen weiter und dokumentieren alle Schäden.

 

Im Bereich des Schadenberichtes helfen wir aber auch weiter und unterstützen mit einer Schadenerfassung, wenn auch in geringerem Umfang, so das die Schadenminderungspflicht berücksichtigt bleibt.

 

Noch mehr Fragen zum Thema ? Ein Anruf genügt oder hier in unseren FAQ bereits hinterlegt. 

 

 

JETZT ANRUFEN UND NUTZEN SIE DIE KOSTENLOSE ERSTBERATUNG:

0800 - 25 25 27 45

*kostenlos aus dem dt.Fest-und Mobilnetz

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AUCH BEI KLEINSCHÄDEN IHR PARTNER

KOSTENLOSE DIGITALE ERSTEINSCHÄTZUNG

Wenn das Schadenbild augenscheinlich klein ist und Sie sich nicht sicher sind was zu tun ist dann haben wir eine Lösung.

 

Kontaktieren Sie uns und wird laden Sie zur kostenlosen und digitalen Ersteinschätzung ein.

Alles was Sie benötigen ist ein Internetfähiges Smartphone.

OHNE APP, OHNE INSTALLATIONEN !

 

Einfach den QR-Code hier scannen oder diesen Link anklicken.

Es öffnet sich eine geführte Schadenerfassung über die Kamera Ihres Smartphones.

 

 

So können wir eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen geben und beraten Sie zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und dem empfohlenen weiteren Vorgehen.

 

 

Nach absenden der Ersteinschätzung melden wir uns bei Ihnen telefonisch zur Beratung und den Ergebnissen der Ersteinschätzung!

  

 

 

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