LEASING RÜCKGABE NIE OHNE GUTACHTER

MIT SACHVERSTÄNDIGEN HILFE DURCH DIE RÜCKGABE

mINDERWERTE UND REPARATURKOSTEN NACHVOLLZIEHBAR BEWERTET

Ablauf einer Leasingrückgabe

Leasingbewertungen

Kurz vor der Rückgabe sollte es Zeit sein sich Gedanken über den Ablauf zu machen. Oft entstehen Reibungspunkte im Bezug zum Fahrzeugzustand bei Rückgabe.

Kratzer, Dellen oder Steinschläge geben Veranlassung zu dokumentieren ob diese Schäden über den üblichen Gebrauch hinausgehen. Hier gehen oft die Meinungen auseinander.

 

Wir helfen Ihnen dabei den Zustand Ihres Leasingfahrzeuges zu dokumentieren und in Zahlen zu packen.

 

So erhalten Sie eine transparente Handlungsanweisung um ggf. noch vor der Rückgabe Kosten vermeiden zu können.

 

Wir teilen unsere Erfahrung und Einschätzung auf Basis tausender Rücknahmen im Auftrag von Banken, Herstellerbetrieben und sog. non-captive Leasinggesellschaften.

 

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Kfz Gutachter prüftDellen am BMW für Leasingrückgabe

Vorteile einer Leasingbewertung

Planungssicherheit, Minimierung des Kostenrisikos, Beweissicherung und klare Handlungsempfehlungen sind nur einige davon.

Geben Sie Streitigkeiten keinen Nährboden und gehen Sie gut vorbereitet in die Rückgabe.

Wir betreuen hier Privatkunden, Unternehmen, Leasinggeber und Banken. Deshalb wissen wir sehr genau worauf es ankommt.

 

Besonders hohe Nachbelastungen lassen sich später schwer aus der Welt schaffen. Sobald das Fahrzeug einmal in der Rücknahme steckt ist eine Nachbesserung kaum bis seltenst möglich.

 

Wir greifen des Weiteren auf ein regionales Netzwerk an Fahrzeugaufbereitern und Reparaturbetrieben zu. Diese ermögliche fachgerechte Schadenbeseitigungen zu weit günstigeren Konditionen als Abzüge die schaffen würden.

 

Gerne sprechen wir auch solche Empfehlungen aus.

Unsere Standorte bieten eine gute Beleuchtung und die Nutzung von Hebebühnen zur vollständigen Beweissicherung.

 

Einfach jetzt anrufen, wir beraten Sie zu Ihrer Leasingrückgabe!

 



Minderwert Protokoll durch Sachverständige im Autohaus

Minderwert oder Reparaturkosten

Schäden an einem Leasingfahrzeug können schnell hohe Summen an Reparaturkosten mit sich bringen.

Gut zu wissen das man grundsätzlich nur zum entstandenen Minderwert verpflichtet ist.

Hier gibt es auch Ausnahmen wie Fehlteile oder sicherheitsrelevante Schäden.

Diese aber genau zu differenzieren und zu bewerten ist unsere Aufgabe.

Als Partner des FSP-TÜV Rheinland bedienen wir uns erprobten Prozessen und Erfahrungen aus dem Autohausbereich.

 

Neben der ständigen Sammlung verschiedenster Rücknahmeanforderungen nutzen wir einen übergreifend gültigen Grenzmusterkatalog zur Einstufung von Schäden und Zustand.

 

Lassen Sie sich keine 100% in Rechnung stellen und schützen Sie sich davor.

Unsere Gutachter bewerten und begründen jeden einzelnen Punkt für Sie.

Noch mehr Fragen zum Thema ? Ein Anruf genügt oder hier in unseren FAQ bereits hinterlegt. 


 

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